Endlich, die perfekte Alternative zu Zucker als Lebensmittel zugelassen…

Was Anfang des Jahres noch ausichtslos erschien ist jetzt endlich entschieden, die Zulassung von Stevia-Tee als Lebensmittel. Stevia, eine zuckersüße Pflanze, die bei den Einwohnern Südamerikas bereits seit hunderten von Jahren zum Süßen von Speisen und Getränken und auch als Heilpflanze verwendet wird. Hierzulande wurde man erst vor kurzem darauf aufmerksam. Trotzdem gilt die „Zuckerpflanze“ seit einigen Jahren als Geheimtipp zur Süßung von Lebensmitteln. Erste Literatur (1) zum Thema in Deutschland datiert aus dem Jahr 2000. Bereits 1995 wurden an Universitäten (2) Tests zur Auswirkung von Stevia auf den Blutzuckerspiegel im Vergleich zu Zucker und anderen Süßungsmitteln vorgenommen.

Was ist nun das Besondere an Stevia?

Stevia bietet gegenüber Zucker entscheidende Vorteile. Es ist um ein vielfaches süßer als Zucker, hat absolut keine Kalorien und beeinflußt den Blutzuckerspiegel nicht. Dadurch ist es sehr sparsam in der Anwendung und vor allem auch für Allergiker und Diabetiker geeignet.

Wie wird Stevia angeboten?

Frische oder getrocknete Blätter der Pflanze können Teemischungen zugegeben werden und ersetzen so den Zucker. Der Extrakt aus den Blättern, Steviosid, kann allen Süßspeisen anstatt Zucker beigemischt werden. Auch Kuchenteige (außer Biskuit) können so ohne Zucker hergestellt werden. Sie bekommen Stevia inzwischen auch in Deutschland in Reformhäusern oder Bioläden. Eine sichere Quelle ist das Internet. Die Pflanze wird getrocknet und gemahlen als grünes Pulver angeboten oder als Steviosid, welches ein weißes Pulver ist.

Als Folge des Gerichtsurteils darf Bio-Joghurt mit Stevia-Tee gesüßt werden. Die Joghurts der Andechser Molkerei sind in Bioläden erhältlich.

Verstehen Sie das also bitte richtig: zur Zulassung der Inhaltsstoffe der Stevia-Pflanze, den Steviolglykosiden, erwarten wir um den 15. November eine positive Stellungsnahme der EFSA und eine endgültige Zulassung zum 3. Dezember 2011. Auf die Freigabe der Pflanze selbst müssen wir noch etwas warten. (Zitat von www.freestevia.de)

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.09.2011. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.
Aktenzeichen: Az. M 18 K 11.2918 und Az. M 18 K 11.1445 und Az. M 18 E 11.1443

Weitere Informationen: http://www.freestevia.de/what/what.html

(1) No Sugar? Stevia. Natürlich süßen mit der Wunderpflanze aus Amerika von Heidrun Fronek und Peter Grosser von Südwest-Verlag

(2) Quelle: Dr. med. Johann Christian Huber: „Der Einfluß der Süßstoffe Acesulfam-K und Steviosid auf die Sekretion gastrointestinaler Hormone beim Menschen“, Ulm, Univ., Diss., 1995

[paypal-donation] Danke für den Kaffee… Pausen helfen beim Denken. Ich kann dann noch viel mehr wertvolle Informationen für Sie zusammentragen.